Mit Vorbescheid vom 21. November 2023 stellte sie dem Beschwerdeführer sodann ab dem 1. September 2009 eine bis 31. Mai 2016 befristete ganze Rente in Aussicht. Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst und entschied mit Verfügung vom 6. November 2024 schliesslich dem Vorbescheid entsprechend. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 9. Dezember 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 6. November 2024 sei vollumfänglich aufzuheben.