Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1980 geborene Beschwerdeführer meldete sich im März 2009 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch die PMEDA AG polydisziplinär (internistisch, neurologisch, orthopädisch, psychiatrisch) begutachten (Gutachten vom 1. März 2016). In der Folge stellte die Beschwerdegegnerin den PMEDA- Gutachtern Rückfragen, welche diese mit Schreiben vom 15. November 2016 beantworteten.