, Fachärztin für Kinderund Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, vom 18. Dezember 2023 gestellten Diagnose einer bipolaren affektiven Störung (VB 110 S. 5). Med. pract. H._____ führte jedoch aus, es sei überhaupt kein phasenhafter Verlauf beschrieben, wie das für eine schwere affektive Störung typisch wäre (vgl. E. 3.2.1. hiervor), und es seien keine manischen oder auch nur hypomanischen Zustände aktenkundig und solche seien scheinbar nie - 10 -