die Beschwerdeführerin in den manischen Phasen keine psychotischen Symptome entwickelt habe. Bekannt sei jedoch, dass sich Betroffene während der (hypo)-manischen Phasen nicht freiwillig in Therapie begeben würden, da sie keine Krankheitseinsicht oder kein Behandlungsbedürfnis hätten. Daher fänden sie (Dres. med. E._____ und F._____) es sehr schwierig, eine solche Diagnose als unwahrscheinlich einzuschätzen. Die Beschwerdeführerin habe sich nach beiden manischen Episoden mit einer ausgeprägten depressiven Episode in Behandlung begeben. Daher sei zumindest die Diagnose einer bipolaren Störung II sehr wahrscheinlich (vgl. Bericht vom 18. Januar 2025 S. 7 f.).