Hinzukommen würden weitere ungünstige Erfahrungen mit Reduktion der Ressourcen der Beschwerdeführerin. Daher würden sie bei der Beschwerdeführerin von einer chronifizierten komplexen Posttraumatischen Belastungsstörung ausgehen, obwohl nach ICD-10 die Diagnose nicht kodiert werde und die Symptome für eine einfache posttraumatische Belastungsstörung nach ICD-10 nicht das Vollbild zeigen würden. Daher sei die Diagnose "Sonstige Reaktionen auf schwere Belastung (ICD-10 F43.8)" gewählt worden. Diese Diagnose wirke sich lebenslang massiv auf das ganze Empfinden, das Erleben, die alltägliche Funktionalität und die Belastbarkeit der Beschwerdeführerin aus.