Sie führten zudem aus, man könne aufgrund der frühkindlichen aversiven Lebenserfahrungen der Beschwerdeführerin von tiefergehenden Verletzungen der psychischen Grundbedürfnisse ausgehen. Solche frühkindlichen Erfahrungen seien traumatisierend und würden in der Regel im Zusammenhang mit Bindungsstörungen bei Betroffenen stehen und sich in Form von allgemeinem Misstrauen gegenüber Menschen mit paranoiden Anteilen, bedingter Fähigkeit, Beziehungen aufrechtzuerhalten und soziale Kontakte zu pflegen, zeigen. Diese Symptome würden bei der Beschwerdeführerin vorliegen.