_ angegebenen Frequenz und mit der angegebenen Medikation an. Angesichts des Umstandes, dass seit 2009 immer wieder von einer rezidivierenden depressiven Störung mittelschweren, teilweise sogar schweren Ausmasses berichtet werde, könne ohne Weiteres von einer länger dauernden Störung ausgegangen werden. Ob diese relevant sei oder nicht, könne abschliessend erst nach Vorliegen eines umfassenden Gutachtens beurteilt werden. Darüber hinaus sei weder aus den Berichten der Behandler noch aus denen von med. pract. H._____ erkennbar, ob die erwähnten psychosozialen Umstände die ausschliessliche Ursache der Störung seien. Zusammenfassend seien die Berichte von med. pract.