Auch mit den zwischenzeitlich erstellten Berichten der Behandlerinnen und Behandler habe er sich zu wenig einlässlich auseinandergesetzt. Auffällig dabei sei, dass er tendenziös diejenigen Berichte unerwähnt gelassen habe, welche klare Hinweise auf eine psychische Störung vermitteln würden (vgl. Beschwerde S. 5 f.). Die Bemerkung von med. pract. H._____, dass keine Behandlungskontinuität bestehe, sei schlicht falsch. Mindestens seit Anfang 2023 lasse sie sich konstant behandeln. Die Behandlung in der Klinik G._____ dauere bis jetzt in der von Dr. med. I._____ angegebenen Frequenz und mit der angegebenen Medikation