affektiven Störung nicht bestätigt habe und auch die vermutete PTBS nicht vorliege, wozu sich Dr. med. F._____ im Bericht vom 21. März 2023 (VB 105) deutlich geäussert habe. Sich hinsichtlich einer angeblichen bipolaren affektiven Störung auf ein strukturiertes klinisches Interview (SKID5-CV) zu berufen, verfange in casu nicht. Es seien keine manischen oder auch nur hypomanischen Zustände aktenkundig und solche seien scheinbar nie beobachtet worden. Es sei nie zu Notfallkonsultationen oder Hospitalisationen gekommen; die subjektiven Angaben im Rahmen des SKID5-CV könnten somit nicht als verwertbar gelten. Eine derartige Störung müsste klinisch beobachtbar und damit aktenkundig sein und zu