Akten befasst und sich auch mit dem Bericht der Psychiatrischen Dienste J._____ vom 1. Februar 2023 (recte wohl: 6. Februar 2023; VB 83 S. 14 ff.) auseinandergesetzt. Der Grund für die nicht explizite Erwähnung desselben sei, dass dieser Bericht für sich spreche und die psychosoziale Genese des Problems und auch das Vorliegen von praktischen Normalbefunden noch deutlicher aufzeige, sodass er nicht weiter habe kommentiert werden müssen. So sei darin festgehalten worden, dass der letzte stationäre Aufenthalt wiederum aufgrund sozialer Probleme und Druck vom Sozialamt erfolgt sei (VB 83 S. 15; 121 S. 2). Es sei von ihm dargelegt worden, weshalb sich das Vorliegen einer propagierten bipolaren