3.2.1. Am 18. Januar 2024 führte med. pract. H._____ aus, es zeige sich in den eingereichten Unterlagen das Bild einer Versicherten, welche einerseits die bisher helfende psychopharmakologische Behandlung abgesetzt habe, obschon es auch 2018 scheinbar zu einem Wiederauftreten depressiver Beschwerden gekommen sei. Bereits im Jahr 2018 sei die depressive Symptomatik als leicht bis mittelschwer und im Zusammenhang mit einer psychosozialen Belastungssituation auftretend beurteilt worden. Auch in den neueren Unterlagen fänden sich prominent Hinweise auf psychosoziale Belastungen. Die im Bericht der Psychiatrischen Dienste J.___