Bei einem sofortigen höheren Arbeitseinsatz als 70 % sei zu befürchten, dass dies eine Verschlimmerung der depressiven Episode mit sich bringen würde. Es werde empfohlen, dass die Beschwerdeführerin einer Arbeit nachgehe, bei der sie eher selbständig und nicht einer hohen sozialen Kontrolle ausgesetzt sei (VB 34.1 S. 14; 35.1 S. 14 f.). 3.2. In der vorliegend angefochtenen Verfügung vom 11. November 2024 (VB 122) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im -5-