_ vom 13. November 2015. Die Gutachter diagnostizierten mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit eine ab 2009 bestandene mittelgradige depressive Episode (ICD-10 F32.1) bzw. seit Herbst 2014 leichtgradige depressive Episode (ICD-10 F32.0; VB 34.1 S. 7). Die Arbeitsfähigkeit in angestammter und angepasster Tätigkeit habe bis Herbst 2014 circa 60 % betragen. Dann sei es zu einer Verbesserung der Arbeitsfähigkeit gekommen, allerdings sei die Beschwerdeführerin nach wie vor in ihren Funktionen teilweise eingeschränkt. Bei einem sofortigen höheren Arbeitseinsatz als 70 % sei zu befürchten, dass dies eine Verschlimmerung der depressiven Episode mit sich bringen würde.