3. 3.1. Den massgeblichen retrospektiven Vergleichszeitpunkt (vgl. E. 2.3. hiervor) bildet die mit Urteil des Versicherungsgerichts VBE.2017.28 vom 23. Mai 2017 (VB 67) bestätigte Verfügung vom 23. November 2016 (VB 56), mit welcher die Beschwerdegegnerin die bis dahin gewährte Viertelsrente per 31. Dezember 2016 aufgehoben hatte. In dieser stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das psychiatrisch-rheumatologische Gutachten der Dres. med. D._____ und C._____ vom 13. November