2.5. Mit Eingabe vom 6. März 2025 reichte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme der Dres. med. E._____ und F._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Klinik G._____, vom 18. Januar 2025 ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 11. November 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 122) zu Recht abgewiesen hat.