_, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 13. November 2015). Nach Rücksprachen mit dem RAD und dem Einholen einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme hob die Beschwerdegegnerin die Rente der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 23. November 2016 auf das Ende des der Zustellung der Verfügung folgenden Monats auf. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2017.28 vom 23. Mai 2017 ab.