Die infolge Wohnortwechsels der Beschwerdeführerin neu zuständige Beschwerdegegnerin leitete daraufhin die revisionsweise Überprüfung des Leistungsanspruchs der Beschwerdeführerin ein. Die Beschwerdegegnerin tätigte berufliche, persönliche sowie medizinische Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin in deren Rahmen auf Empfehlung des Regional Ärztlichen Dienstes (RAD) bidisziplinär begutachten (Gutachten der Dres. med. C._____, Facharzt für Rheumatologie sowie für Allgemeine Innere Medizin, und D._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 13. November 2015).