1. 1.1. Die 1966 geborene Beschwerdeführerin bezog vom 1. Oktober 2008 bis am 31. Oktober 2010 und ab dem 1. Dezember 2011 eine ihr von der damals zuständigen SVA des Kantons Zürich, IV-Stelle, zugesprochene Viertelsrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV), als sie am 30. April 2013 eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes ab Februar 2013 geltend machte. Die infolge Wohnortwechsels der Beschwerdeführerin neu zuständige Beschwerdegegnerin leitete daraufhin die revisionsweise Überprüfung des Leistungsanspruchs der Beschwerdeführerin ein.