_" am 17. Juni 2024 nicht angetreten. Die aufgrund dieser ohne entschuldbaren Grund erfolgten Missachtung der klaren Weisung des zuständigen RAV verfügten 21 Einstelltage würden im untersten Bereich der möglichen Bandbreite des für die entsprechende Sanktionierung massgebenden Einstellrasters des Staatssekretariats für Wirtschaft (AVIG-Praxis ALE) liegen (vgl. Vernehmlassungsbeilage [VB] V40-43). -3-