1. Der 1997 geborene Beschwerdeführer war zuletzt bei der B._____ AG angestellt. Nach Erhalt des Kündigungsschreibens vom 23. Oktober 2023, mit welchem das Arbeitsverhältnis per 27. November 2023 beendet wurde, meldete er sich am 22. November 2023 zur Arbeitsvermittlung an und beantragte am 10. Dezember 2023 ab dem 28. November 2023 Arbeitslosenentschädigung. Mit Verfügung vom 21. August 2024 stellte ihn das für ihn zuständige Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) wegen Nichtbefolgens einer Weisung ab dem 18. Juni 2024 für 21 Tage in der Anspruchsberechtigung ein, da er die arbeitsmarktliche Massnahme "PvB [Programm zur vorübergehenden Beschäftigung]: Intern Stiftung C.__