Das Valideneinkommen von Fr. 99'328.00 unter Anwendung der Tabelle T11 wurde von der Beschwerdeführerin nicht bestritten. Die Beschwerdegegnerin ging jedoch fälschlicherweise vom Totalwert Fachhochschule ohne Kaderfunktion in Höhe von Fr. 7'994.00 aus. Richtigerweise ist jedoch auf den Wert Median, Frauen, von Fr. 7'597.00 abzustellen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_112/2024 vom 13. März 2025 E. 6). Unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung (Index 107.9 [2020]; Index 108.6 [2021]) und der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41.7 Stunden ergibt sich ein Valideneinkommen von Fr. 95'655.00 (= [Fr. 7'597.00 x 12 x 41.7 / 40] / [108.6 / 107.9]).