Zu berücksichtigen ist, dass die im Rahmen der Haushaltsabklärung vom 20. November 2023 gemachten Aussagen gemäss der Beweismaxime der Aussage der ersten Stunde stark zu gewichten sind (vgl. Urteile des Bundesgerichts 9C_161/2019 vom 28. Juni 2019 E. 5.4.3; 9C_481/2018 vom 17. August 2018 E. 3.2.1). Zudem ist gemäss dem beweiskräftigen Gutachten von - 15 -