Gemäss Bericht vom 27. November 2023 über die Abklärung an Ort und Stelle vom 20. November 2023 gab die Beschwerdeführerin anlässlich der Abklärung an, sie werde seitdem sie wieder zu 35 % gearbeitet habe – von zwei Reinigungsfrauen einmal wöchentlich à zwei Stunden (Staubsaugen, Aufziehen, Badezimmerreinigung, Abstauben) unterstützt. Sie habe damals, mit dem 35%-Pensum und der Betreuung zweier kleinen Kinder gemerkt, dass sie zu Hause nicht mehr nachkomme. Nach ihrem eigenen Arbeitsausfall habe sie dann die Anstellung der Reinigungsfrauen beibehalten (VB 90 S. 1).