5.3.1. Die Beschwerdeführerin bringt vor, dass Wechselwirkungen zu berücksichtigen seien, wenn davon ausgegangen werde, dass sie ihre Restarbeitsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verwerten könne, weil dadurch die ohnehin schon eingeschränkte Leistungsfähigkeit im Haushalt zusätzlich eingeschränkt werde (Beschwerde S. 11 f.). - 14 -