Bei der Mnestik seien unter anderem eine visuell-räumliche Merkspanne im unteren Durchschnittsbereich, unterdurchschnittlichen Ergebnisse in der Gesamtleistung, der Konsolidierung, dem Abruf und dem Wiedererkennen objektivierbar gewesen. Die im neuropsychologischen Bericht vom 16. März 2023 objektivierten Befunde würden die ADHS-Diagnose unterstützen, die im versicherungsmedizinischen psychiatrischen Gutachten vom 14. Januar 2023 festgehalten worden seien (VB 83 S. 9).