4.4.3. Dr. med. B._____ führte in seiner ergänzenden Stellungnahme vom 19. Mai 2023 aus, die Beschwerdeführerin habe im Rahmen der Begutachtung Verhaltensweisen gezeigt, wie diese bei Betroffenen mit ADHS-Erkrankung klinisch evident seien. Hinsichtlich Persönlichkeit beschreibe die Versicherte einen zwanghaft anmutenden Perfektionismus (ICD-10 Z73.1), in dem sie "alles perfekt" machen und alles kontrollieren müsse. Diese Zwanghaftigkeit sei aus der ADHS-Dynamik erklärbar. Wegen ihrer hohen Ansprüche habe sie Schwierigkeiten, Aufgaben und Pläne in die Tat umzusetzen, und aus Angst vor Fehlern oder erneuter Überforderung falle es ihr schwer, Dinge umzusetzen.