Angepasst sei eine Tätigkeit ohne Eigenverantwortung, mit Einzelarbeitsplatz ohne Teammitarbeit, mit wertschätzendem Umgang, reizarmem Arbeitsklima, keiner Schicht- und Wochenendarbeit, ohne Zeitdruck, mit "supportet employment" und der Möglichkeit regelmässiger Pausen. Eine ideal angepasste Tätigkeit solle für die Beschwerdeführerin keine Anforderungen in Bezug auf höhergradige sozial-emotionale Anforderungen stellen. Empfehlenswert erscheine vielmehr eine Arbeit in einer Tätigkeit mit vorstrukturierten und klar überschaubaren Anweisungen und Abläufen. Eine Arbeit an einem Einzelarbeitsplatz ohne Ablenkung sei sinnvoll.