Ab November 2021 bestehe eine Arbeitsunfähigkeit von 40 % in der angestammten Tätigkeit und von 30 % in einer angepassten Tätigkeit (VB 61 S. 25). Mittelfristig (6-12 Monate) sei bei Ausschöpfung aller sinnvollen therapeutischen Optionen zu erwarten, dass eine wesentliche und relevante Verbesserung der Arbeitsfähigkeit auf 100 % in leidensadaptierter Tätigkeit zu erreichen sei (VB 61 S. 26). Angepasst sei eine Tätigkeit ohne Eigenverantwortung, mit Einzelarbeitsplatz ohne Teammitarbeit, mit wertschätzendem Umgang, reizarmem Arbeitsklima, keiner Schicht- und Wochenendarbeit, ohne Zeitdruck, mit "supportet employment" und der Möglichkeit regelmässiger Pausen.