2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 12. November 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. Dezember 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die angefochtene Verfügung vom 12.11.2024 sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen, insbesondere eine Rente der Invalidenversicherung, zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Sache zur ordnungsgemässen Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."