Nachdem die Beschwerdeführerin Einwände erhoben hatte, holte die Beschwerdegegnerin eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme ein und veranlasste eine Abklärung an Ort und Stelle betreffend allfällige Einschränkungen im Aufgabenbereich Haushalt (Abklärungsbericht vom 27. November 2023). Nach Rücksprache mit dem RAD und dem Einholen einer Stellungnahme der Fachspezialistin des Abklärungsdienstes der Beschwerdegegnerin wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 12. November 2024 ab.