Auf dessen Empfehlung liess sie die Beschwerdeführerin psychiatrisch begutachten (Gutachten von Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Praktischer Arzt, vom 14. Januar 2023). Mit Vorbescheid vom 23. Januar 2023 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Nachdem die Beschwerdeführerin Einwände erhoben hatte, holte die Beschwerdegegnerin eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme ein und veranlasste eine Abklärung an Ort und Stelle betreffend allfällige Einschränkungen im Aufgabenbereich Haushalt (Abklärungsbericht vom 27. November 2023).