1. Die 1979 geborene Beschwerdeführerin meldete sich – nach vorgängiger Anmeldung zur Früherfassung – am 7. Februar 2021 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin erwerbliche und medizinische Abklärungen, gewährte der Beschwerdeführerin Frühinterventionsmassnahmen in Form eines Ausbildungskurses und holte Aktenbeurteilungen des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) ein. Auf dessen Empfehlung liess sie die Beschwerdeführerin psychiatrisch begutachten (Gutachten von Dr. med.