verlangsamt, wobei in der Folge ein aus der gleichen Fahrtrichtung kommender Personenwagen mit ihr kollidierte. Die Fahrerin dieses Personenwagens habe angegeben, ihr Tempo habe 80 km/h betragen. Die Beschwerdeführerin habe angegeben, sie wisse nicht mehr, ob sie bei der Kollision stillgestanden sei oder ob sie noch gerollt sei. Sie wisse nur noch, dass sie kurz vor dem Abbiegen in den Rückspiegel geschaut habe und nur noch zwei Lichter gesehen habe (Beschwerdebeilage [BB] 5 S. 4).