sion, bei der das unfallverursachende Fahrzeug ungebremst mit etwa 100 km/h in ein mit ca. 80 km/h fahrenden, noch ein Abbrems- und Ausweichmanöver einleitenden Personenwagen stiess (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_1021/2009 vom 3. November 2010 E. 8.3 und Sachverhalt). 5.1.3. Sowohl die Beschwerdegegnerin als auch die Beschwerdeführerin beziehen sich für den Unfallhergang auf den Polizeirapport der Kantonspolizei Q._____ vom 6. Dezember 1996. Gemäss diesem hat sich der Unfall folgendermassen ereignet: Die Beschwerdeführerin habe bei der Einmündung zur E-Strasse von der F-Strasse her kommend ihr Fahrzeug - 13 -