Als mittelschweren Unfall im engeren Sinne hat das Bundesgericht demgegenüber beispielsweise eine Frontalkollision mit mehrmaligem Überschlagen und der Notwendigkeit, den Betroffenen aus dem Auto zu befreien, eingeschätzt (Urteil des Bundesgerichts 8C_598/2020 vom 3. Dezember 2020 E. 9.2). Gleich qualifiziert hat es auch eine Frontalkollision zweier Personenwagen, wobei die Geschwindigkeit des unfallverursachenden Personenwagens 30 bis 40 km/h betrug und diejenige des beteiligten Fahrzeugs auf etwa 70 bis 80 km/h geschätzt wurde (Urteil des Bundesgerichts 8C_80/2009 vom 5. Juni 2009 E. 6.1), sowie eine Frontalkolli-