Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1970 geborene Beschwerdeführerin erlitt am 3. Juni 1992 einen Verkehrsunfall, für welchen ihr die damals für den Unfall zuständige Unfallversicherung, die B._____, mit Verfügung vom 26. September 1995 eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 50 % sowie mit Verfügung vom 15. Dezember 1997 eine Integritätsentschädigung von 25 % zusprach.