4. 4.1. Im Urteil VBE.2023.141 vom 21. September 2023 gelangte das Versicherungsgericht im Wesentlichen zum Schluss, dass die Beurteilung von RAD-Arzt Dr. med. B._____, der die von den Gutachtern der C._____ diagnostizierten chronischen Schmerzen mit somatischen und psychischen Faktoren bei Anpassungsstörung mit Angst und depressiver Reaktion infolge von psychosozialen Belastungen sowie die von den Gutachtern aus psychiatrisch-psychosomatischer Sicht attestierte 50%ige Arbeitsunfähigkeit für kognitiv besonders anstrengende Tätigkeiten nicht berücksichtigt habe, nicht beweiskräftig sei. So habe RAD-Arzt Dr. med.