3.3. RAD-Arzt Dr. med. B._____ hielt in seiner Stellungnahme vom 4. April 2022 betreffend die Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit fest, hinsichtlich deren Beginn und Verlauf sei aus rein legalistischen Gründen bis zur gutachterlichen Untersuchung im März 2021 den Angaben der Taggeldversicherung zu folgen. Seitdem bestehe eine 80%ige Arbeitsfähigkeit. Medizinisch-theoretisch könne allerdings laut den Gutachtern retrospektiv bereits ab dem 1. September 2020 von einer mindestens 80%igen Arbeitsfähigkeit ausgegangen werden. In Bezug auf die von der Psychiaterin Dr. med.