auf die Leistungsfähigkeit (langsameres Arbeiten, vermehrte Pausen) im Rahmen eines [zumutbaren] Pensums von 100 % beziehe. Aus psy- chiatrisch-psychosomatischer Sicht könne die ungünstige psychosoziale Konstellation, welche zu einem massiven dysfunktionalen Verhalten beitrage, zu einer gewissen Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit führen. Die Ausprägung der psychiatrischen Befunde sei indes maximal mittelgradig, weshalb eine höhergradige (über 50%ige) Arbeitsunfähigkeit nicht begründet werden könne "und dies nur für besonders kognitiv anstrengende Tätigkeiten" (VB 64 S. 133 f.).