Betreffend die Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit als Köchin wurde festgehalten, dass aus rheumatologischer Sicht maximal von einer Einschränkung von 20 % ausgegangen werden könne, wobei der Beschwerdeführerin ein Teil ihrer bisherigen Aufgaben unzumutbar sei; wenn aktive rehabilitative Massnahmen und sportliche Aktivitäten realisiert würden, könne nach spätestens sechs Monaten auch eine vollzeitige Tätigkeit uneingeschränkt realisiert werden. Aus orthopädischer Sicht betrage die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit am bisherigen Arbeitsplatz, da sich die Beschwerdeführerin bei den ihr unzumutbaren Aufgaben auch einmal helfen lassen könne, maximal 20 %, wobei sich die Einschränkung