Die noch geklagten Beschwerden könnten aus rheumatologischer Sicht höchstens teilweise erklärt werden; plausibel seien lediglich gewisse belastungsabhängige Rückenschmerzen. Aus orthopädischer Sicht könnten die noch angegebenen Beeinträchtigungen, insbesondere die Schmerzen im Bereich des Os sacrum/Os coccygis, nicht objektiviert werden (VB 64 S. 128).