"1. Die Verfügung der Vorinstanz vom 7. November 2024 sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin sei mindestens eine Viertelsrente auszurichten. 2. Eventualiter sei die Angelegenheit für weitere medizinische Abklärungen an die Vorinstanz zurück zu weisen. 3. Unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Vorinstanz." Zudem stellte sie folgende Verfahrensanträge: "1. Die GastroSocial Pensionskasse sei zum Verfahren beizuladen. -3-