1. 1.1. Die 1982 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 7. September 2020 aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen infolge eines am 4. März 2020 erlittenen Unfalles bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen in medizinischer, beruflicher und persönlicher Hinsicht, in deren Rahmen sie auch die Akten des Unfallversicherers beizog und eine Abklärung betreffend die Leistungsfähigkeit im Haushaltsbereich durchführen liess. Nach Rücksprache mit Dr. med.