Lediglich die Neurographie des Nervus cutaneus antebrachii lateralis sei bei Muskelartefakten bei Aktivierung des Musculus biceps rechts nicht ableitbar gewesen (Bericht der Klinik D._____ vom 31. März 2025, eingereicht mit Eingabe vom 14. April 2025). Eine neurosonographische Untersuchung vom 23. April 2025 ergab keine abgrenzbare Pathologie des Nervus radialis, insbesondere des ramus profundus, und fehlende Hinweise für eine axonale Veränderung der radial versorgten Extensorenlogen und keinen sicheren Nachweis eines Neuroms des Nervus cutaneus antebrachii lateralis rechts. Lediglich eine verdünnte und strukturell alterierte Bizepssehne ohne sonographisch sicheren Nachweis einer