3. Die angefochtene Verfügung vom 8. November 2024 basiert in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf der Stellungnahme des RAD-Arztes Dr. med. B._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 11. September 2024. Darin führte dieser aus, für die angestammte Tätigkeit im Lager bestehe keine Arbeitsfähigkeit mehr. In einer angepassten, körperlich sehr leichten Tätigkeit ohne Belastung der rechten oberen Extremität bestehe "aktuell" eine 100%ige Arbeitsfähigkeit (VB 36/2). An dieser Einschätzung hielt Dr. med. B._____ in seiner (mit der Vernehmlassung eingereichten) Beurteilung vom 27. Januar 2025 fest (VB 48).