2.4. Am 13. Februar, 14. April und 4. Juni 2025 (jeweils Postaufgabe) reichte der Beschwerdeführer weitere Unterlagen ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin den Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Rente mit Verfügung vom 8. November 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 42) zu Recht verneint hat. -3-