1. Der 1985 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 13. Februar 2024 unter Hinweis auf eine chronische Ruptur der distalen Bicepssehne rechts bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht, insbesondere holte sie die Akten des Unfallversicherers ein und hielt Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte sie einen Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Rente mit Verfügung vom 8. November 2024.