2. Der in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ erhobene Rechtsvorschlag wird im Umfang von Fr. 3'649.75 für ausstehende Prämien zuzüglich Zinsen von Fr 165.75, Kostenbeteiligungen von Fr. 379.20, Mahnspesen von Fr. 125.00 sowie Inkassogebühren von Fr. 95.00 beseitigt. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 400.00 werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Zufolge der Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für die Gerichtskosten werden sie einstweilen vorgemerkt. - 10 - 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten