Weder mit der EGK Grundversicherungen noch mit der Agrisano Krankenkasse AG hätten demzufolge rechtsgültige Versicherungsverhältnisse entstehen können. Das bisherige Versicherungsverhältnis zur Carena Schweiz, welches infolge der Vermögensübertragung auf die Beschwerdegegnerin übergegangen sei, dauere weiterhin an (vgl. E. 1.4. des Urteils). Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil 9C_357/2013 vom 21. Mai 2013 nicht ein.