1. 1.1. Beschwerdeweise bringt der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, dass eine aufgelöste juristische Person – wie die Carena Schweiz – Policen nicht ohne Einverständnis auf jemanden anders übertragen könne. Es bestehe demnach kein Vertrag mit der Beschwerdegegnerin. Diese habe denn auch noch keine Leistungen erbracht. Zudem sei er seit dem tt.mm. 2013 volljährig und bestimme selber, bei welcher Krankenkasse er versichert sei (Beschwerde S. 2). Seit dem 1. Januar 2011 sei er bei der EGK versichert gewesen und ab dem 1. Januar 2012 sei er bei der Agrisano versichert (Beschwerde S. 3).